Aktuelles von Ihrem Autohaus Gubin

Unsere kleine Übersicht für mehr Überblick.

Hier haben wir einige aktuelle Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie als Autofahrer interessieren könnten.

Umweltplaketten - was muss ich beachten?

Im Zuge des Klimawandels und zur Verringerung der Feinstaubbelastungen werden sogenannte Umweltzonen in den Städten eingerichtet. Zum jetzigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass gerade in den Großstädten mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität zu rechnen ist. Kleinere Städte werden wahrscheinlich in Kürze nachziehen. Wo Sie Ihre Umweltplakette beziehen können oder was Sie zusätzlich beachten sollten, beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Nachstehend der Überblick über die Einteilungsgruppen:

Schadstoffgruppe 1:

Keine Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die nicht die EURO 1 Norm erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Dieselmotor, die keine oder nur die EURO 1 Norm erfüllen und nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.

Schadstoffgruppe 2:

Die rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor, die eine EURO 2 Norm einhalten und EURO 1 Diesel Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet worden sind.

Schadstoffgruppe 3:

Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit Dieselmotor, die eine EURO 3 Norm einhalten und EURO 2 Diesel Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet worden sind.

Schadstoffgruppe 4:

Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit Ottomotor, die eine Abgasstufen EURO 1 bis EURO 4 einhalten und Dieselfahrzeuge, die eine EURO 4 Norm einhalten, EURO 3 Dieselfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet worden sind sowie EURO 4, EURO 5 und EEV Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden (EEV = Enhanced Environmentally friendly Vehicle).

 
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